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Gutachten/Kostenvoranschlag

Die Unterschiede zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag.

Gutachten

Ein Kfz Gutachten ist eine von einem Sachverständigen abgegebene, nachprüfbare und nachvollziehbare Beurteilung eines Schadens.

Die Erstellung von Gutachten erfolgt grundsätzlich neutral, unabhängig und weisungsfrei. Kfz Gutachten werden von ihrer Beschaffenheit her so erstellt, dass der vorliegende Sachverhalt auch für den Nichtfachmann lesbar und verständlich dargestellt wird.
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko im Falle von Kfz Gutachten beim Sachverständigen.

Stellt sich später bei der Reparatur unerwartet ein höherer Schaden heraus, so sind die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten für die Regulierung maßgebend. Der Sachverständige untersucht zusätzlich eingetretene Schäden und erstellt eine detaillierte Reparaturkostenausweitung.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag stellt ein verbindliches Versprechen der Werkstatt dar, das Fahrzeug für einen festen Preis zu reparieren.
Die Werkstatt haftet für die Schadenerweiterung die zum Zeitpunkt der KV-Erstellung nicht erkannt wurde.

Eine Berechnung der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes wird nicht durchgeführt, dadurch sind Probleme in der Schadenregulierung vorprogrammiert.
Es wird z. B. ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt.
Zudem hat ein Kostenvoranschlag vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen dagegen schon.

Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall erstellen wir eine preiswerte Reparaturkalkulation/Kurzgutachten.