Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigte/r das Recht:
•auf die freie Auswahl des KFZ-Sachverständigen, der KFZ-Reparaturwerkstatt, des Rechtsanwalts sowie der Autovermietung
•auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
•auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
•den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs oder die Inzahlunggabe, zum Restwert, den der KFZ-Sachverstänidge ermittelt hat, selbständig abzuwickeln
•auf Erstattung der Kosten von unfallbedingten Sachschäden und Nebenkosten
Als Geschädigte/r müssen Sie KEINE
•Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs beauftragen
•Vorschläge, Ratschläge oder gar Anweisungen bei der Versicherung des Unfallverursachers einholen oder befolgen
•Preisvergleiche anstellen, um eine besonders preisgünstige Reparaturfirma oder einen kostengünstigen KFZ-Sachverständigen zu finden