Alte Molkereistraße 8 | 26605 Aurich
Tel.: 04941 /66699

Allgemeine Informationen

Ihr Fahrzeug hat einen Unfallschaden ?

Ein Unfall kann prinzipiell jedem passieren auch wenn die meisten nicht davon ausgehen. Das Geschehen ist meist ärgerlich. Wichtig ist es wenn man über einige grundliegende Abläufe und Inhalte informiert ist.

Unverschuldeter Unfall

(Haftpflichtschaden)

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigte/r das Recht:
•auf die freie Auswahl des KFZ-Sachverständigen, der KFZ-Reparaturwerkstatt, des Rechtsanwalts sowie der Autovermietung

•auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs

•auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

•den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs oder die Inzahlunggabe, zum Restwert, den der KFZ-Sachverstänidge ermittelt hat, selbständig abzuwickeln

•auf Erstattung der Kosten von unfallbedingten Sachschäden und Nebenkosten


Als Geschädigte/r müssen Sie KEINE



•Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs beauftragen

•Vorschläge, Ratschläge oder gar Anweisungen bei der Versicherung des Unfallverursachers einholen oder befolgen

•Preisvergleiche anstellen, um eine besonders preisgünstige Reparaturfirma oder einen kostengünstigen KFZ-Sachverständigen zu finden

Selbstverschuldeter Unfall

(Kaskoschaden)

Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.
Damit die Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.
Im Vergleich zu einem Unfall in den Sie unverschuldet verwickelt wurden, gibt es einige gravierende Unterschiede:

◾Die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen

◾Die Beauftragung eines Sachverständigen muss in Absprache mit Ihrer Versicherung erfolgen oder wird direkt durch diese veranlasst

◾Eine Wertminderung, Kosten für einen eventuell erforderlichen Mietwagen sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet

Unfallaufnahme ohne Polizei

Bei sogenannten Bagatellschäden (Schadenhöhe bis 750,00 €) kommt die Polizei teilweise nicht mehr raus.
Der Unfall ist von den Beteiligten gemeinsam in einem Protokoll zu dokumentieren.
Dieses sollte sich im Inhalt am offiziellen Polizeiprotokoll orientieren, um alle wichtigen Fakten zum Unfall festzuhalten:

•Die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge

•Personalien beider beteiligten Fahrer

•Zeit und Ort des Unfalls

•Licht- und Wetterverhältnisse zum Unfallzeitpunkt

•Ggf. Name und Adressen von Zeugen

•Im besten Fall ein Foto oder eine Skizze vom Unfall

Die Angaben zu den Personalien des Unfallgegners, sowie zu dessen Versicherung sollten sich die Beteiligten durch einen Blick in die entsprechenden Papiere bestätigen lassen.
Von einem Schuldanerkenntnis sollten sie jedoch absehen.

Richtiges Verhalten an der Unfallstelle



Ein Schadensereignis passiert unvorhersehbar Einiges sollten sich sich trotz ihrer Nervösität merken

Zuerst gilt es nicht in Panik zu geraten. Sichern Sie die Unfallstelle ab ,helfen Sie Verletzten das hat oberste Priorität. Ziehen Sie falls notwendig Polizei und Rettungswagen hinzu. Achten sie auf den Verkehr. Dannach mit dem Austausch der Daten beginnen.

Machen Sie Fotos von der Unfallstelle. Dokumentieren Sie so den Standort der Fahrzeuge nach einem Unfall, die Unfallschäden, mögliche Bremsspuren und Glassplitter. Damit die Größenverhältnisse erkennbar werden, legen Sie ein Metermaß o.ä. neben das Fahrzeug / neben die Unfallstelle.