Schadensgutachten allgemein
(Haftpflichtschaden / Kaskoschaden)
Mit einem Schadengutachten wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen der unfallbedingte Schaden ermittelt.
Hierbei werden die Schadenhöhe und sämtliche schadenrelevante Werte wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer etc. festgestellt.
Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für den Gutachter können beim Schädiger bzw. dessen Versicherer geltend gemacht werden.