Kosten im Haftpflichtfall:
In einem klaren Schadenfall (Sie tragen keine Schuld) übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers ab ca. 750,00 € Schadenhöhe die Kosten für einen Gutachter. Bei einer Schadenhöhe unter 750,00 € (sog. Bagatellschaden) erstellen wir ein Kurzgutachten/Kostenvoranschlag. Die Kosten hierfür (ca. 80,00 €) werden in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Kosten für weitere Dienstleistungen:
Die Kosten für z. B. ein Wertgutachten, einen Gebrauchtwagen-Check, eine Oldtimerbewertung, etc. sind individuell je nach Art und Umfang unterschiedlich und werden direkt mit dem Auftraggeber vereinbart.