Wir erstellen Ihr

Gutachten

Schadensgutachten

Ein Gutachten liefert Ihnen sämtliche relevante Informationen und bildet Ihnen damit eine solide Grundlage für die richtigen Entscheidungen im Schadenfall. Mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Kfz Gutachten legen Sie den Grundstein für eine reibungslose und kontrollierte Schadenabwicklung mit der Versicherung, mit Ihrer Werkstatt, mit Ihrem Rechtsanwalt und allen weiteren involvierten Personen. Ein beweissicherndes Kfz Gutachten beinhaltet eine umfangreiche Schaden- und Fotodokumentation und liefert damit auch den Grundstein für eine spätere juristische Aufarbeitung.

Schadensgutachten allgemein

(Haftpflichtschaden / Kaskoschaden) Mit einem Schadengutachten wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen der unfallbedingte Schaden ermittelt. Hierbei werden die Schadenhöhe und sämtliche schadenrelevante Werte wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer etc. festgestellt. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.

Die Kosten für den Gutachter können beim Schädiger bzw. dessen Versicherer geltend gemacht werden.

Brandschaden

Unser Büro erstellt analytische Gutachten bei Brandschäden an sämtlichen Fahrzeugen. Auch hier zählt umfangreiches Fachwissen über Brandentstehung, Brandausbreitung, Brandphasen, Brandzonen, Reparatur- und Aufbereitungsmöglichkeiten, Untersuchungsmöglichkeiten (bei evtl. Inbrandsetzung) etc.

Motorschaden

Beim Motorschadengutachten steht zumeist die Ermittlung der Ausfallursache im Vordergrund. Des Weiteren werden Reparaturmöglichkeiten aufgezeigt und eine Reparaturkostenkalkulation gefertigt.

Technische Gutachten

Technische Gutachten werden bei nicht angegebenen Vorschäden (Unfallschäden) am Fahrzeug oder auch bei unsachgemäß ausgeführten Reparaturarbeiten erstellt. Für den Bereich technische Gutachten sind wir mit diversen hochwertigen Gerätschaften bzw. Ausrüstungen ausgestattet.

Beweissicherung

Beweissicherungen werden z.B. benötigt, wenn es zu Unstimmigkeiten über die Beschaffenheit des Fahrzeuges nach durchgeführten Reparaturen oder bei nicht angegebenen Vorschäden kommt. Hierbei wird zumeist vordergründig der Ist-Zustand des Fahrzeuges festgehalten, welcher dann auch als gerichtsverwertbarer Nachweis dienen kann.

Lackschaden

Bei einem Lackschaden-Gutachten geht es um die Beurteilung von Fahrzeuglackierungen. Feststellungen werden getroffen hinsichtlich Farbgebung, Oberflächenbeschaffenheit, Optik der Gesamtlackierung, Lackierfehler, Schmutzeinschlüsse, Schäden durch Umwelteinflüsse oder sonstige äußere Einflüsse etc.

Zweirad-Gutachten

Unsere Dienstleistungen umfassen alle Bereiche, angefangen beim Schaden am Fahrrad bis hin zu Schadengutachten bzw. Bewertungen für Spezialumbauten an Motorrädern.

INHALT/UMFANG KFZ GUTACHTEN

Je nach vorliegender Konstellation beinhaltet das Kfz Gutachten
folgende Angaben, bzw. wird zu folgenden Sachverhalten Stellung genommen:

FÜR DIE ERSTELLUNG EINES GUTACHTENS BEREITZUHALTEN SIND NACH MÖGLICHKEIT:

Unterschied Gutachten und Kostenvoranschlag

Gutachten

Ein Kfz Gutachten ist eine von einem Sachverständigen abgegebene, nachprüfbare und nachvollziehbare Beurteilung eines Schadens.

Die Erstellung von Gutachten erfolgt grundsätzlich neutral, unabhängig und weisungsfrei. Kfz Gutachten werden von ihrer Beschaffenheit her so erstellt, dass der vorliegende Sachverhalt auch für den Nichtfachmann lesbar und verständlich dargestellt wird.

Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko im Falle von Kfz Gutachten beim Sachverständigen.

Stellt sich später bei der Reparatur unerwartet ein höherer Schaden heraus, so sind die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten für die Regulierung maßgebend. Der Sachverständige untersucht zusätzlich eingetretene Schäden und erstellt eine detaillierte Reparaturkostenausweitung.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag stellt ein verbindliches Versprechen der Werkstatt dar, das Fahrzeug für einen festen Preis zu reparieren.
Die Werkstatt haftet für die Schadenerweiterung die zum Zeitpunkt der KV-Erstellung nicht erkannt wurde.

Eine Berechnung der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes wird nicht durchgeführt, dadurch sind Probleme in der Schadenregulierung vorprogrammiert.
Es wird z. B. ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt.
Zudem hat ein Kostenvoranschlag vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen dagegen schon.

Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall erstellen wir eine preiswerte Reparaturkalkulation/Kurzgutachten.

Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens?

Kosten im Haftpflichtfall

In einem klaren Schadenfall (Sie tragen keine Schuld) übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers ab ca. 750€ Schadenhöhe die Kosten für einen Gutachter. Bei einer Schadenhöhe unter 750€ (sog. Bagatellschaden) erstellen wir ein Kurzgutachten/Kostenvoranschlag. Die Kosten hierfür (ca. 80€) werden in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Kosten für weitere Dienstleistungen

Die Kosten für z. B. ein Wertgutachten, einen Gebrauchtwagen-Check, eine Oldtimerbewertung, etc. sind individuell je nach Art und Umfang unterschiedlich und werden direkt mit dem Auftraggeber vereinbart.

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